Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen- und Jugendschöffenvorschlagsliste

10. 02. 2023
BEKANNTMACHUNG

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen- und Jugendschöffenvorschlagsliste


In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.


Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.


Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Ebenso können Sie Ihre Bewerbung als Jugendschöffe für die Wahlperiode 2024 - 2028 bei der Gemeinde einreichen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Aufforderung.
Das Formblatt für die Einreichung steht unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ zum Download oder kann Ihnen auf Anfrage zugesandt werden.


Sie können Ihre Vorschläge zum Schöffen bis zum 14. April 2023 und Ihre Vorschläge zum Jugendschöffen bis zum 10. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Rottendorf, Am Rathaus 4, Bürgerbüro (EG), Zimmer 4, 97228 Rottendorf

 

Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Beruf, sowie gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeit.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch, 09302/90900 zur Verfügung.

 

Rottendorf, 09.02.2023
Gemeinde Rottendorf


Roland Schmitt, 1. Bürgermeister