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Digitale Lichtbilder

17. 04. 2025

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden ab 01. Mai 2025 grundsätzlich nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder verwendet.

Ausgedruckte Lichtbilder sind dann nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

 

Was ändert sich? 

  • Lichtbilder vom Fotografen: Ab 01. Mai 2025 dürfen biometrische Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr zulässig. 

    Welche Fotostudios zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, können Sie hier Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com überprüfen.   
     

Sie können auch bei der Drogeriemarktkette „dm-drogerie markt“ ein digitales Lichtbild anfertigen lassen, welches an die zertifizierte Fotocloud angeschlossen ist. Ob die jeweilige Filiale den Fotoservice anbietet, erfahren Sie über die Internetseite der Drogeriemarktkette oder direkt in der Filiale.

 

  • Digitale Übermittlung: Die biometrischen Lichtbilder werden verschlüsselt über das Cloud-System an die Behörde übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung und die Einarbeitung in das Fachverfahren der Gemeinde. 
     

  • Lichtbilder vor Ort: Im Bürgerbüro der Gemeinde Rottendorf wird es im Lauf des Jahres möglich sein, Passbilder direkt vor Ort machen zu lassen.