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Das Indirekteinleiterkataster für 2021 ist nun wieder auf dem neuesten Stand

Rottendorf, den 03. 05. 2021

Zur Sicherstellung einer zuverlässigen Abwasserreinigung ist es erforderlich, die Konzentration von Schadstoffen im Abwasser zu begrenzen. Es sind deshalb Grenzwerte festgelegt, bis zu denen die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation zulässig ist.

Ein Indirekteinleiterkataster hilft die Einleitung von nicht häuslichen Abwassers zu Erfassen, Bewerten und zu Kontrollieren.

Die Gemeinde Rottendorf hat im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit Frau Hoffmann vom Ingenieurbüro IBAC, mit der Erfassung von abwasserrelevanter Einleiter in einem Indirekteinleiterkataster begonnen.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Betreiber der öffentlichen Entwässerungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen so zu betreiben, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Die Weiterbearbeitung folgte in den Jahren 2014 ,2018 und 2020/2021.

Das bedeutet, eine Beratung und Überwachung auf der Grundlage der örtlichen Entwässerungssatzung. Dies dient dem Schutz der Abwasseranlagen und zur Reduzierung vermeidbarer Belastungen und Gefahren.

Es werden vor allem Gewerbebetriebe, die einen Fett- und Leichtstoffabscheider betreiben besucht. Dabei wird die rechtmäßige Einleitung überprüft.

Die Firmen werden Beraten, um eine Senkung der Abwasserreinigungskosten, Gebührengerechtigkeit für die Allgemeinheit und eine verursachergerechte Kostenverteilung (auch im Abwasser-Verband) zu erzielen.

 

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