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Informationen für Wahlberechtigte zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

13. 01. 2025

Aufgrund notwendiger Fristen für die Zulassungsprüfung der Wahlvorschläge und der Landeslisten können Stimmzettel erst Ende Januar in den Druck gegeben werden. Daher können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 12.02.2025 versandt oder im Rathaus abgeholt werden. Deshalb empfiehlt das Wahlamt dringend, entweder am 23.02.2025 seine Stimme direkt an der Urne abzugeben oder ab dem 12.02.2025 die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzuholen. Für weitere Informationen bitten wir die angefügte PDF einzusehen.