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Mitglieder des Seniorenrates

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren,

 

Sie haben (seit 1996) ein unabhängiges Gremium in der Gemeinde:
Den Seniorenrat.

Schon seine Zusammensetzung - fünf gewählte über 60-Jährige, zwei Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft Senioren, ein Mitglied des Gemeinderates und die Leitung des Hauses der Begegnung - zeigen ein fundiertes und verflochtenes Miteinander. Daher können die Anliegen und Interessen insbesondere der älteren Menschen vorgebracht, vertreten und schließlich im Interesse und zum Nutzen aller geregelt werden.

 

Eine erste Anlaufstelle für Ihre persönlichen Anliegen ist das Haus der Begegnung mit seinen vielfältigen Angeboten und fachlichen Auskünften und Hilfestellungen.

Sollte es aber mal nicht nur um ein rein fachliches Anliegen gehen, sondern „bloß“ um ein unverbindliches Gespräch, dann nutzen Sie die Bürgersprechstunde Ihres Seniorenrates im Haus der Begegnung.

 

Selbstverständlich können Sie jederzeit jedes Mitglied kontaktieren.

Wir sind für Sie da.

 

Ihr Seniorenrat


Logo Seniorenrat Briefkopf Farbe
Seniorenrat 2026

Konstituierende Sitzung des Seniorenrates: (v.l.n.r.) Roland Schmitt (1. Bürgermeister), Jeannine Viglione (Leitung Haus der Begegnung), Elke Müller, Hedwig Schierling, Regina Scharff, Bernhard Roth, Edith Mader, Roland Jaskolka-Hoppe, Elisabeth Bäumel, Monika Wohlfart

Mitglieder des Seniorenrats:

 

AnredeTitelVornameNameStraßeOrtZusammensetzung
FrauSeniorenrätinElisabethBäumelRosenstraße 1597228 Rottendorfgewählt

Herrn

Seniorenrat

Roland

Jaskolka-Hoppe

Estenfelder Straße 26

97228 Rottendorf

gewählt

Frau

Seniorenrätin

Edith

Mader

Wielandstraße 2

97228 Rottendorf

Vertreterin AG Senioren

Frau

Seniorenrätin

Elke

Müller

Am Pilzberg 21

97228 Rottendorf

gewählt

Herrn

Seniorenrat

Bernhard

Roth

Theilheimer Str. 4

97228 Rottendorf

gewählt  

Frau

Seniorenrätin

Regina

Scharff

Mittlerer Talweg 14

97228 Rottendorf

Vertreterin AG Senioren

Frau

Seniorenrätin

Hedwig

Schierling

Rothof 18

97228 Rottendorf

gewählt

Frau JeannineViglioneEstenfelder Straße 197228 RottendorfLeiterin Haus der Begegnung

Frau

Seniorenrätin

Monika

Wohlfart

Asternweg 2

97228 Rottendorf

Vertreterin Gemeinderat

 


AUFGABEN

 

Geschäftsordnung des Seniorenrats der Gemeinde Rottendorf:   

§ 1  Aufgaben:  Angesichts eines großen Anteils älterer Menschen (Senioren) an der örtlichen Gemeinschaft ist die Berücksichtigung der Interessen dieser Bevölkerungsgruppe bei der kommunalen Arbeit vermehrt geboten. Deshalb wird ein Seniorenrat gebildet. Die Aufgaben des Seniorenrates bestehen insbesondere darin,

  • den Gemeinderat und die Verwaltung bezüglich der Interessen älterer Menschen zu beraten

  • bereits bestehende Angebote und Programme für ältere Menschen dieser Zielgruppe besser bekanntzumachen

  • Wünsche älterer Menschen bezüglich der Veränderung bereits bestehender Angebote und Programme an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten

  • sich in Notfällen um Abhilfe und Unterstützung für ältere Mitbürger bemühen

  • zum besseren Verständnis der Generationen beizutragen.

    Der Seniorenrat arbeitet parteipolitisch neutral und ehrenamtlich.
     

§ 2  Zusammensetzung:   Der Seniorenrat setzt sich aus neun Personen zusammen:

  • fünf gewählten Bürgern der Gemeinde Rottendorf, die mindestens 60 Jahre alt sind,

  • zwei Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Senioren,

  • einem Mitglied des Gemeinderates,

  • sowie dem Leiter des Haus der Begegnung. 

Die Amtsperiode des Seniorenrates beträgt drei Jahre. Der Seniorenrat wählt aus seiner Mitte in der 1. Sitzung eine/n Sprecher/in und einen Geschäftsführer/in. Der/Die Sprecher/in muss mndestens 60 Jahre alt sein.
 

§ 3 Angelegenheiten des Seniorenrates:  Der Seniorenrat kann sich mit allen Fragen befassen, die die Interessen der älteren Mitbürger betreffen. Er kann diesbezügliche Anträge an die Gemeinde Rottendorf stellen.

§ 4 Geschäftsführung:  Der/die Geschäftsführer/in übernimmt den gesamten Schriftverkehr. Die Geschäftsführung ist nicht an das Amt des Sprechers / der Sprecherin gebunden. Der/die Geschäftsführer/in beruft in Abstimmung mit dem/der Sprecher/in den Seniorenrat nach Bedarf oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder, mindestens jedoch zweimal jährlich, zu Sitzungen ein. Der/die Sprecher/in übernimmt die Leitung der Sitzung. Er/sie trägt die erarbeiteten Anliegen und Anregungen des Seniorenrats der Gemeinde vor.
 

§ 5 Zustimmung und Änderung der Geschäftsordnung:  Der Seniorenrat befaßt sich in der 1. Sitzung mit der Geschäftsordnung. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der 2/3-Mehrheit des Seniorenrates (neun Mitglieder).
 

ZUSAMMENSETZUNG
 

Der Seniorenrat setzt sich aus neun Personen zusammen.

 

Fünf Mitglieder werden von den Senioren der Gemeinde Rottendorf direkt gewählt. Diese müssen mindestens 60 Jahre alt sein.

Zwei weitere Mitglieder sind Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Senioren. Ein Mitglied gehört dem Gemeinderat an und ein Mitglied ist die Leiterin des Hauses der Begegnung


Der Seniorenrat wird alle drei Jahre gewählt. Dieser wiederrum wählt in seiner ersten Sitzung eine/n Sprecher/in und eine/n stellvertretende Sprecher/in sowie und eine/n Geschäftsführer/in und eine/n stellvertretenden Geschäftsführer/in.