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Mitglieder des Seniorenrates

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren,

 

Sie haben (seit 1996) ein unabhängiges Gremium in der Gemeinde:
Den Seniorenrat.

Schon seine Zusammensetzung - fünf gewählte über 60-Jährige, zwei Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft Senioren, ein Mitglied des Gemeinderates und die Leitung des Hauses der Begegnung - zeigen ein fundiertes und verflochtenes Miteinander. Daher können die Anliegen und Interessen insbesondere der älteren Menschen vorgebracht, vertreten und schließlich im Interesse und zum Nutzen aller geregelt werden.

 

Eine erste Anlaufstelle für Ihre persönlichen Anliegen ist das Haus der Begegnung mit seinen vielfältigen Angeboten und fachlichen Auskünften und Hilfestellungen.

Sollte es aber mal nicht nur um ein rein fachliches Anliegen gehen, sondern „bloß“ um ein unverbindliches Gespräch, dann nutzen Sie die Bürgersprechstunde Ihres Seniorenrates im Haus der Begegnung.

 

Selbstverständlich können Sie jederzeit jedes Mitglied kontaktieren.

Wir sind für Sie da.

 

Ihr Seniorenrat


Logo Seniorenrat Briefkopf Farbe

Mitglieder des Seniorenrats:


 

 

 

Bernhard Roth

 

Theilheimer Straße 4

Tel. 3946

 

stellv. Sprecher Seniorenrat

Elisabeth
Bäumel

 

Rosenstraße 15

 

Manfred Neuhöfer

 

Stadtpfad 14

 

Josef
Nüßlein

 

An der Stadtmarter 18

 

Christine
Röhrig

Grünewaldstraße 8

 


Zusätzlich zu den fünf Gewählten, wurden noch zwei Personen als Vertreter der AG Senioren in den Seniorenrat gewählt:

 

Ingrid Hesselbach

 

Im Talfeld 7

Tel. 500

 

Sprecherin Seniorenrat

Vertreterin aus der AG Senioren

 

Winfried Stark

 

Eichenstraße 1

Vertreter aus der AG Senioren


Weitere Mitglieder:

 

Monika Wohlfart

 

Asternweg 2

Vertreterin aus dem Gemeinderat

 

Jeannine Viglione

Estenfelder Straße 1

Tel. 99205

Leiterin "Haus der Begegnung" 

und 

Koordinatorin Seniorenrat

 

 

Seniorenrat

Konstituierende Sitzung des Seniorenrates: (v.l.n.r.) Ingrid Hesselbach, Bernhard Roth, Monika Wohlfahrt, Christine Röhrig, Winfried Stark, Josef Nüßlein, Elisabeth Bäumel, Jeannine Viglione, Bürgermeister Roland Schmitt


AUFGABEN

 

Geschäftsordnung des Seniorenrats der Gemeinde Rottendorf:   

§ 1  Aufgaben:  Angesichts eines großen Anteils älterer Menschen (Senioren) an der örtlichen Gemeinschaft ist die Berücksichtigung der Interessen dieser Bevölkerungsgruppe bei der kommunalen Arbeit vermehrt geboten. Deshalb wird ein Seniorenrat gebildet. Die Aufgaben des Seniorenrates bestehen insbesondere darin,

  • den Gemeinderat und die Verwaltung bezüglich der Interessen älterer Menschen zu beraten

  • bereits bestehende Angebote und Programme für ältere Menschen dieser Zielgruppe besser bekanntzumachen

  • Wünsche älterer Menschen bezüglich der Veränderung bereits bestehender Angebote und Programme an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten

  • sich in Notfällen um Abhilfe und Unterstützung für ältere Mitbürger bemühen

  • zum besseren Verständnis der Generationen beizutragen.

    Der Seniorenrat arbeitet parteipolitisch neutral und ehrenamtlich.
     

§ 2  Zusammensetzung:   Der Seniorenrat setzt sich aus neun Personen zusammen:

  • fünf gewählten Bürgern der Gemeinde Rottendorf, die mindestens 60 Jahre alt sind,

  • zwei Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Senioren,

  • einem Mitglied des Gemeinderates,

  • sowie dem Leiter des Haus der Begegnung. 

Die Amtsperiode des Seniorenrates beträgt drei Jahre. Der Seniorenrat wählt aus seiner Mitte in der 1. Sitzung eine/n Sprecher/in und einen Geschäftsführer/in. Der/Die Sprecher/in muss mndestens 60 Jahre alt sein.
 

§ 3 Angelegenheiten des Seniorenrates:  Der Seniorenrat kann sich mit allen Fragen befassen, die die Interessen der älteren Mitbürger betreffen. Er kann diesbezügliche Anträge an die Gemeinde Rottendorf stellen.

§ 4 Geschäftsführung:  Der/die Geschäftsführer/in übernimmt den gesamten Schriftverkehr. Die Geschäftsführung ist nicht an das Amt des Sprechers / der Sprecherin gebunden. Der/die Geschäftsführer/in beruft in Abstimmung mit dem/der Sprecher/in den Seniorenrat nach Bedarf oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder, mindestens jedoch zweimal jährlich, zu Sitzungen ein. Der/die Sprecher/in übernimmt die Leitung der Sitzung. Er/sie trägt die erarbeiteten Anliegen und Anregungen des Seniorenrats der Gemeinde vor.
 

§ 5 Zustimmung und Änderung der Geschäftsordnung:  Der Seniorenrat befaßt sich in der 1. Sitzung mit der Geschäftsordnung. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der 2/3-Mehrheit des Seniorenrates (neun Mitglieder).
 

ZUSAMMENSETZUNG
 

Der Seniorenrat setzt sich aus neun Personen zusammen.

 

Fünf Mitglieder werden von den Senioren der Gemeinde Rottendorf direkt gewählt. Diese müssen mindestens 60 Jahre alt sein.

Zwei weitere Mitglieder sind Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Senioren. Ein Mitglied gehört dem Gemeinderat an und ein Mitglied ist die Leiterin des Hauses der Begegnung


Der Seniorenrat wird alle drei Jahre gewählt. Dieser wiederrum wählt in seiner ersten Sitzung eine/n Sprecher/in und eine/n stellvertretende Sprecher/in sowie und eine/n Geschäftsführer/in und eine/n stellvertretenden Geschäftsführer/in.