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Bebauungsplan „Am Sand West“                                                                                                                                                                 Stand 27.07.2026

 

Aktuell

Anfang des Jahres 2026 konnte eine Einigung mit allen Beteiligten gefunden werden, die zu einer Beendigung der laufenden Klage gegen den Bescheid der Regierung von Unterfranken zur Ausnahme von den Verboten des BNatSchG zur Realisierung des Baugebiets „Am Sand West“ geführt hat. Das Klageverfahren wurde daraufhin im Juli eingestellt.

Die Regierung von Unterfranken hat am 29.06.2026 einen Änderungsbescheid zur Artenschutzrechtlichen Ausnahme von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes zur Realisierung des geplanten Baugebietes „Am Sand West“ bzgl. der Schlingnatter erlassen. Mit diesem Änderungsbescheid konnte das Bebauungsplanverfahren mit einer erneuten öffentlichen Auslegung bis zum 11.08.2026 weitergeführt werden.

 

Die Vorgeschichte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 9. Senat, hat mit Urteil vom 05.07.2022 den Bebauungsplan „Am Sand West“ für unwirksam erklärt. Daraufhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Rottendorf in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2022 ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet. 

Die für das ergänzende Verfahren erforderliche Überarbeitung der naturschutzfachlichen Belange in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden war komplex und hat entsprechend Zeit beansprucht. Als Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses liegt seit Ende Februar 2025 der Bescheid der Regierung von Unterfranken zur Ausnahme von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes zur Realisierung des Baugebiets „Am Sand West“ vor. Gegen diesen Bescheid wurde Klage eingereicht, welche aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die artenschutzrechtlichen Maßnahmen aus dem Bescheid, welche Voraussetzung für den Bau der Erschließung sind, nicht umgesetzt werden dürfen.

Nach der öffentlichen Auslegung wurde zudem im September 2025 die abgeworfene Schlangenhaut einer Schlingnatter im Baugebiet gefunden. Die Gemeinde Rottendorf möchte und muss den Artenschutz angemessen berücksichtigen. Aufgrund des Fundes muss der Bescheid der Regierung von Unterfranken zur Ausnahme von den Verboten des BNatSchG zur Realisierung des Baugebiets „Am Sand West“ um die Schlingnatter ergänzt werden. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Regierung im Oktober 2025 eingereicht. 

 

Das weitere Vorgehen

Wenn keine weiteren Probleme auftauchen, ist der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Sand West“ in der Gemeinderatssitzung am 25.09.2026 geplant. 

Nach dem Satzungsbeschluss wird das externe Eidechsenhabitat noch in 2026 vorbereitet. Dann erfolgt das Abfangen der Eidechsen bis Spätherbst 2027. Anschließend kann die Herrichtung der Naturentwicklungsflächen sowie zeitgleich der Beginn des Baus der Erschließung erfolgen. Der Bau der gesamten Erschließung wird voraussichtlich zwei Jahre dauern.