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Neuregelung der Grundsteuer

 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kindertagesstätten. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

 

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

 

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

 

Die Bayerische Steuerverwaltung stellt die folgenden Unterstützungsangebote bereit:

  1. Unter www.grundsteuer.bayern.de stehen Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird laufend um neue Inhalte erweitert. U.a. FAQ und detaillierte Videos sollen bei der Erklärungsabgabe unterstützen.
  2. Zudem können Fragen komfortabel in Form einer Chatkonversation an ein Assistenzsystem („Chatbot“) gestellt werden, welches rund um die Uhr einfache und verständliche Auskünfte erteilt.
  3.  Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend die Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
  4. Zudem erhalten alle natürlichen Personen ab April 2022 ein gesondertes Informationsschreiben der bayerischen Steuerverwaltung. In diesem werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifische Angaben mitgeteilt.