Wasserschloss | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Rottendorf ist bemüht, ihre Website www.rottendorf.eu im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Einige Inhalte und Funktionen auf dieser Website sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

 

  • PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit.

  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder und Grafiken verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.

  • Kontraste: Einzelne Bereiche der Website könnten unzureichende Farbkontraste aufweisen.

  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet.

  • Tastaturnavigation: Die vollständige Nutzung aller Inhalte ausschließlich per Tastatur ist teilweise eingeschränkt.

  • Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 15.03.2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, wenden Sie sich bitte an:

 

Gemeinde Rottendorf

Am Rathaus 4

97228 Rottendorf

Telefon: 09302 / 9090-20

E-Mail:

 

Wir werden versuchen, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

 

Durchsetzungsverfahren

 

Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle der Landesbehindertenbeauftragten wenden:

 

Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

bei der Bayerischen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung

Winzererstraße 9

80797 München

E-Mail:

Internet: www.behindertenbeauftragte.bayern.de