Neue Personalausweisgebühren
Rottendorf, den 09.02.2026
Ab dem 07. Februar 2026 gelten neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises:
46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Die Gebühren für den Reisepass bleiben unverändert.
Die Gebührenerhöhung wurde vom Bundesrat beschlossen. Dieser hat in seiner Sitzung am 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Die Änderungen wurden am 06.02.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet.
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