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Bebauungsplan „Am Sand West“                                                                                                                                                                  Stand 02.04.2025

 

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 9. Senat, hat mit Urteil vom 05.07.2022 den Bebauungsplan „Am Sand West“ für unwirksam erklärt. Daraufhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Rottendorf in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2022 ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Hierfür wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans vor Satzungsbeschluss wieder aufgenommen und weitergeführt.

 

Die für das ergänzende Verfahren erforderliche Überarbeitung der naturschutzfachlichen Belange in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden war komplex und hat entsprechend Zeit beansprucht. So wurden die aktuellen Bestandsflächen der Biotope im Juli sowie August 2022 eingemessen und überprüft. Biologen wurden beauftragt, im Zeitfenster vom August bis zu September erneut zu kartieren und ein Konzept zu der vorhandenen Eidechsenpopulation zu erstellen. Ebenfalls mussten einige weitere Ermittlungen zu Brutvögeln vorgenommen werden. Notwendige Ergänzungen zum Grünordnungsplan konnten erarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht werden. Ab Januar 2023 wurden weitere Ergänzungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erarbeitet. Parallel dazu wurden bereits die ersten Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachbehörden geführt, aus denen sich weitere Abstimmungen zum städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet ergaben. 

 

Als Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses liegt seit Ende Februar 2025 der Bescheid der Regierung von Unterfranken zur Ausnahme von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes zur Realisierung des Baugebiets „Am Sand West“  vor. Nun kann das Bebauungsplanverfahren mit einer erneuten öffentlichen Auslegung / Veröffentlichung im Internet weitergeführt werden.